Wer in den nächsten Tagen
Post von einer ihm unbekannten Krankenkasse bekommt, sollte sie nicht
als Werbung wegwerfen. Denn in solchen Briefen kann einem
Grundstückseigentümer mitgeteilt werden, dass auf ihrem
Gehweg vor ihrem Grundstück am Tag X die Person Y verunglückt
ist. Wenn der Unfall mutmaßlich auf nicht geräumte Gehwege
zurückzuführen ist, muss der Grundstückseigentümer
die Folgekosten tragen.
Nach den Schneefällen der vergangenen Tage gehen die Krankenkassen
davon aus, dass sich die Anzahl der Unglücksfälle deutlich
erhöhen wird - geschätzt sogar um das Fünffache
gegenüber den Vorjahren. Und offene Wunden, Prellungen, Arm- und
Beinbrücke können teuer werden. So muss man für die
Behandlung eines Knochenbruchs mit durchschnittlich 3.000 € Kosten
rechnen, im Einzelfall auch bis zu 15.000 €.
Wenn ein Dritter verantwortlich ist, holen sich die Krankenkassen das
Geld aufgrund der Gesetze im Sozialgesetzbuch vom Verursacher wieder.
Davon unberührt bleiben selbstverständlich Schmerzensgeld-
und Lohnfortzahlungsforderungen von Arbeitgebern oder Regress wegen
Einkommensverluste bei Selbstständigen.
Hier hilft nur eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung
bei fremd vermieteten Objekten oder Mehrfamilienhäusern, sowie
eine Privathaftpflichtversicherung bei selbstgenutzten Immobilien. |