Die Regierung hat zum Jahreswechsel
die sogenannte Mindestentnahmegrenze beim Wohn-Riester abgeschafft.
Danach ist es ab 2010 möglich, auf angespartes Kapital aus einem
bestehenden Riester-Vertrag zuzugreifen, auch wenn der Betrag geringer
ist als 10.000 Euro.
Für Verträge ab 2008 galt die 10.000-Euro-Beschränkung
von vorneherein nicht, so dass ältere Riester-Verträge jetzt
ohne die Vorgabe zur staatlich geförderten Eigenheimfinanzierung
herangezogen werden.
Nach einer gesetzlichen Vorschrift kann der Anbieter jedoch auf eine
Auszahlung zum Ende des folgenden Quartals bestehen. Sparer, die Ende
April an ihr Geld möchten, müssen durch Herauszögerung
des Auszahlungszeitpunkts unter Umständen bis Ende September
Geduld haben.
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